Teilnahmebedingungen für den Antik- und Raritätenmarkt
- Für die Zuweisung eines Standplatzes auf den Märkten und Festen ist ein Standgeld
zu entrichten.
- Die Standmiete ist als Vorauskasse oder als Ausnahme unmittelbar nach der Platzzuweisung
an den Marktmeister zu entrichten.
- Der Veranstalter versucht den Wünschen der Marktteilnehmer möglichst gerecht zu werden,
jedoch hat kein Händler Anspruch auf einen bestimmten Standplatz.
- Die Zuweisung durch den Marktmeister ist bindend.
- Eigenmächtiger Standaufbau ist nicht gestattet. Für Beschädigungen, Diebstahl oder
andere Schäden, die durch Unfälle, Vandalismus usw. entstehen übernimmt der Veranstalter
keine Haftung.
- Das Befahren des Veranstaltungsgeländes während der Öffnungszeiten ist untersagt.
- Das Anbieten folgender Artikel ist strengstens untersagt: -Neuware, original verpackte
bzw. neuwertige Ware, Tiere, nationalsozialistische Artikel, gebrauchsfähige Waffen,
Kriegsspielzeug, pornographische Artikel und Hehlerwaren.
- Jeder Standinhaber hat dafür zu sorgen, dass sich während und nach der Veranstaltung
sein Standplatz in einem ordentlichen, verkehrssicheren und sauberen Zustand befindet.
- Alle anfallenden Abfälle sind durch die Markthändler selbst zu entsorgen. Bei Verstößen
ist der Veranstalter/Marktmeister berechtigt zusätzlich entstehende Kosten in Rechnung
zu stellen.
- Die Markthändler sind verpflichtet Ihren Vor- und Zuname bzw. den handelsrichterlich
eingetragene Firmennamen und den Wohn- oder Geschäftssitz am Verkaufsstand deutlich
lesbar anzubringen.
- Der Reise-Gewerbeschein ist mitzuführen. (Für Privatpersonen nicht erforderlich)
- Der Gebrauch von Propangas oder anderen Druckgasbehältern ist nicht erlaubt.
- Der Verkauf von Getränken und Lebensmitteln ist nicht erlaubt.
Verbindlicher Gerichtsstand für alle beteiligten Parteien ist das Amtsgericht München.
Die Öffnungszeiten sind einzuhalten von 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr.
Bei Fragen schreiben sie uns einfach eine E-Mail an: info@antikmark-keferloh.de